Rundum-Schutz inklusive Erstattung der Selbstbeteiligung & Pannenhilfe

Der Rundum-Schutz inklusive Erstattung der Selbstbeteiligung & Pannenhilfe, ist in Ihrer Buchung enthalten. So profitieren Sie während Ihrer Reise von maximaler Sicherheit und umfassendem Schutz.

Falls eine Selbstbeteiligung anfällt, zahlen Sie im Schadensfall maximal den Betrag der Selbstbeteiligung direkt an den Autovermieter. Anschließend erstatten wir Ihnen diesen Betrag. Dieser Schutz erstattet Ihre Selbstbeteiligung und deckt Schäden am Dach, an Fenstern, der Windschutzscheibe, den Rädern, Radkappen und Reifen sowie Diebstahl und Brandschäden ab.

Darüber hinaus erstatten wir Kosten für die Pannenhilfe, einschließlich Abschleppkosten, Schäden an zusätzlichen Ausstattungen (z. B. GPS-Geräten und Kindersitzen) sowie die Erstattung nicht genutzter Miettage aufgrund medizinischer Gründe oder eines Fahrzeugschadens. Die vollständigen Bedingungen des Rundum-Schutz inklusive Erstattung der Selbstbeteiligung & Pannenhilfe finden Sie in den Buchungsbedingungen.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich trotzdem eine Kaution hinterlegen?

Ja. Auch wenn der Rundum-Schutz inklusive Erstattung der Selbstbeteiligung & Pannenhilfe in Ihrer Buchung enthalten ist, müssen Sie bei der Abholung des Mietwagens eine Kaution hinterlegen. Wie üblich wird die Kaution auf Ihrer Kreditkarte vorautorisiert. Deshalb ist es wichtig, dass der Hauptfahrer, auf dessen Namen die Buchung lautet, eine Kreditkarte auf seinen eigenen Namen mit ausreichend verfügbarem Kreditlimit mitführt, um die Kaution abzudecken. Sie müssen eine physische Kreditkarte vorlegen. Bitte stellen Sie außerdem sicher, dass Sie die PIN Ihrer Kreditkarte kennen, da diese in einigen Fällen benötigt wird. Lesen Sie die Bedingungen zur Kaution und zu den Kreditkartenanforderungen sorgfältig durch, bevor Sie Ihren Mietwagen abholen.

Der Mitarbeiter des örtlichen Autovermieters sagt, ich müsse bei ihm einen zusätzlichen Versicherungsschutz abschließen. Muss ich dieses Angebot annehmen?

Nein. Sie müssen keinen zusätzlichen Versicherungsschutz beim örtlichen Autovermieter abschließen. Bitte beachten Sie, dass die Mitarbeiter des örtlichen Autovermieters ihre eigenen Produkte und Zusatzleistungen anbieten. Wenn Ihre Buchung unseren Vollkaskoschutz mit Rückerstattung der Selbstbeteiligung beinhaltet, ist es nicht erforderlich, vor Ort einen zusätzlichen Schutz zur Reduzierung oder zum Ausschluss der Selbstbeteiligung abzuschließen. Im Schadensfall können Sie die Erstattung der Selbstbeteiligung bei uns beantragen.

Wie beantrage ich die Erstattung meiner Selbstbeteiligung?

Damit wir Ihre Selbstbeteiligung erstatten können, bitten wir Sie, uns innerhalb von 90 Tagen nach Rückgabe Ihres Mietwagens die folgenden Unterlagen möglichst vollständig zur Verfügung zu stellen. Sie können diese Dokumente per E-Mail an uns senden.

  • Eine Kopie Ihres Buchungsvouchers oder der Mietwagen-Vouchernummer.
  • Eine Kopie des unterzeichneten Mietvertrags des örtlichen Autovermieters.
  • Den Polizeibericht zum Vorfall (falls vorhanden).
  • Das Schadensformular des örtlichen Autovermieters.
  • Die Übergabe- und Rückgabeprotokolle des Mietwagens.
  • Eine PDF-Kopie Ihres Kreditkartenabrechnungsauszugs mit dem Namen des Karteninhabers und dem vom Autovermieter belasteten Betrag. Bitte schwärzen Sie alle übrigen persönlichen oder finanziellen Informationen.
  • Die Abschlussrechnung des örtlichen Autovermieters.
  • Gegebenenfalls Fotos oder Videomaterial als Nachweis.
  • Ihre IBAN sowie den Namen des Kontoinhabers, auf den die Erstattung der Selbstbeteiligung überwiesen werden soll.

Bitte beachten Sie, dass sich die Bearbeitung Ihres Antrags verzögern kann, wenn die erforderlichen Unterlagen nicht oder nicht vollständig eingereicht werden. Sobald Ihr Antrag geprüft und abgeschlossen wurde, kontaktieren wir Sie per E-Mail, um die Erstattung der Selbstbeteiligung zu veranlassen.